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Erneuerbare-Energien-Wärmegesetz verabschiedet
Der Bundestag hat am 6. Juni das "Gesetz zur Förderung Erneuerbarer Energien im Wärmebereich" verabschiedet. Demnach muss ab dem
nächsten Jahr bei allen Neubauten ein bestimmter Anteil der Wärmeversorgung aus erneuerbaren Energien gedeckt werden. Nach letzten Änderungen an dem Gesetzentwurf soll unter bestimmten Bedingungen trotz der
Einsatzpflicht für erneuerbare Energien eine Förderung durch das Marktanreizprogramm möglich sein.
Weitere Informationen finden Sie unter http://www.bmu.de/erneuerbare_energien/downloads/doc/41694.php
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